Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Wohnungs- und Mietenpolitik der Bundesregierung

Geplante Mietrechtsänderungen: Zieht euch warm an!

Die geplanten Mietrechtsänderungen der neuen Koalition zeigen deutlich, wessen Kind sie sind. Bereits im Wahlkampf war die FDP mit ihren klaren vermieterfreundlichen Forderungen aus der Riege der anderen Parteien mit ihren allgemeinen und teils nebulös formulierten Absichtserklärungen hervorgetreten. Zwar widmet das über hundert Seiten starke Koalitionspapier von CDU, CSU und FDP der Wohnungs- und Mietenpolitik nur wenige Zeilen, aber diese haben es in sich, bedeuten sie doch eine eindeutige Verschlechterung der Mieterposition.

Dreimonatige Kündigungsfrist?

So sollen z.B. die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter vereinheitlicht werden. Seit der Mietrechtsreform 2001 haben die Eigentümervereine immer wieder die Abschaffung der vermeintlichen Ungerech­tig­keit, dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter, für Vermieter abhängig von der Wohndauer bis zu neun Monaten, be­schworen. Ob die Kündigungsfristen nun auch für die Mieterseite verlängert werden oder eine Dreimonatsfrist für alle gelten wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Beide Vorschläge sind für MhM nicht akzep­tabel, denn es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein Mieter seine Wohnung freiwillig aufgibt oder ob er aufgrund einer Kündigung seines Vermieters die Wohnung räumen muss. In Groß­städ­ten wie Hamburg findet ein Mieter nur in Ausnahmefällen in drei Monaten eine halb­wegs passable und bezahlbare Woh­nung, während ein Vermieter in diesem Zeitraum leicht Nachmieter finden kann. Kommt die Dreimonatsfrist auch für Ver­mieter, müssten Mieter, die seit Jahr­zehnten in ihrem Stadtteil wohnen, ihre Wohnung bei einer Eigenbedarfskün­di­gung innerhalb von drei Monaten räumen.

Keine Mietminderung bei energetischer Modernisierung

Baumaßnahmen, die der energetischen Sanierung dienen, sollen nicht mehr zur Minderung berechtigen. Soweit das Minde­rungsrecht in diesen Fällen tatsächlich gestrichen werden sollte, müssten Mieter die teilweise erheblichen Beeinträchti­gungen durch Lärm, Schmutz, Heizungs­ausfall etc. infolge von teils vielen Mona­ten andauernden Bauarbeiten ohne Ent­schädigung hinnehmen. Hier wird von der Politik offenbar verkannt, dass der Grund für die Mietminderung nicht die energetische Maßnahme, sondern die damit verbundene Wohnwertbeeinträchtigung ist.
Besonders enttäuschend aus Mietersicht ist ebenfalls, dass die Koalition sich nicht zu klaren gesetzlichen Regelungen bezüglich der Förderung des Klimaschutzes durchringen konnte. Mieter müssen zwar Modernisierungsmaßnahmen dulden und bezahlen sowie die damit verbundenen Beeinträchtigungen entschädigungslos hin­­neh­men, haben aber auch in Zukunft keine Möglichkeit, bei ungedämmten Ge­bäuden energetische Modernisierungen durchzusetzen. Wenn der Vermieter nicht modernisieren will, zahlen sie auch weiterhin hohe Heizkosten. Allein der Vermieter trifft die Entscheidung, ob, wann und wie er modernisieren will.

Erhöhung von Betriebskosten durch Umsatzsteuer

Die neue Bundesregierung strebt Wettbe­werbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter, insbesondere bei der Umsatz­steuer an. Müssten kommunale Unterneh­men wie die Stadtreinigung in Zukunft Um­satzsteuer zahlen, werden sie diese Kosten an die Verbraucher weitergeben. Dann werden die Betriebskosten für die Mieter nochmals erheblich steigen.

Was CDU/FDP sonst noch wollen

Die übrigen Aussagen, insbesondere die Forderung nach wirksamerer Begegnung der angeblichen Problematik Mietno­ma­den­tum sowie Luxussanierung bleiben in­haltlich im Dunkeln. Ein Bedarf für eine gesetzliche Regelung besteht nach Auf­fassung von MhM ohnehin nicht: Bereits jetzt können Mieter, die ihre Miete nicht zahlen, auf Räumung verklagt werden. Und Luxussanierungen müssen Mieter auch bisher nicht dulden.
Für ALG II-Empfänger ist auch etwas dabei. Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen Mietzahlungen direkt an Vermieter leisten. Dies lässt befürchten, dass Ver­miet­er­forderungen ohne Überprüfung, insbesondere bei Mieterhöhungen und Be­triebs­kostenabrechnungen, entsprochen wird – mit der Konsequenz deutlicher Kos­ten­steigerungen für die öffentliche Hand. Aber nicht nur diese hat das Nachsehen. Aus Mietersicht ist die mit dieser Maß­nahme verbundene Entmündigung des Leistungsempfängers unakzeptabel. Auch Datenschutz scheint in diesem Zusam­menhang keine Rolle zu spielen, Haupt­sache der Vermieter wird bedient.

Handlungsbedarf aus MhM-Sicht

MhM lehnt die vorgenannten Vorschläge zum Nachteil von Mietern durchgängig ab. Die neue Bundesregierung sollte nicht einseitig die Interessen der Vermieterseite bedienen, sondern die wirklich wichtigen wohnungspolitischen Themen angehen. Hier sind insbesondere der rasche demografische Wandel und die auf ein Rekord­niveau gestiegenen Mieten in den deutschen Großstädten zu nennen. Wirksame Instrumente sind erforderlich, um der zu­nehmenden Verarmung größerer Bevöl­ke­rungsschichten zu begegnen. Nur mit Hilfe der Kappung von Mieterhöhungen und Kopplung von Neuvermietungsmieten an das Mietenspiegelniveau kann verhindert werden, dass immer mehr Miete­rinnen und Mieter mehr als 40 bis 50 Prozent ihres Einkommens für ihre Wohn­kosten aufbringen müssen. Zudem sollte die sog. Moder­nisierungsmieterhöhung gem. § 559 BGB abgeschafft werden, da Mieter letztendlich allein die Moderni­sierungskosten aufbringen müssen. Statt­dessen könnten Woh­nun­gen, die energe­tisch saniert worden sind, mit höheren Mietwerten in den örtlichen Mietspiegeln berücksichtigt werden.

Andree Lagemann

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