Bürgerentscheid für die Wulffsche Siedlung
Langenhorn:
Abriss von 546 Wohnungen verhindert
Das erfolgreiche Bürgerbegehren gegen den neuen Bebauungsplan in Langenhorn wird öffentlich als Neubaubremse durch wenige Bürger kritisiert. Sogar Bürgerbegehren an sich sollen deshalb auf den Prüfstand. Zu Unrecht findet MhM.
Hamburg braucht kleine bezahlbare Wohnungen jetzt und heute. Die Ausgangslage in Langenhorn vor der Abstimmung über das Bürgerbegehren: Der Bebauungsplan Langenhorn 73 sollte geändert werden, damit der Eigentümer an dieser Stelle nach Abriss der alten Wohnungen mehr neue hätte errichten können. Doch für die Mieter der Wulffschen Siedlung, die für durchschnittlich 45-50 m² zu ca. 7 € netto kalt wohnen, gab es bis zuletzt keine Zusage des Vermieters über Größe und Ausstattung der neuen Wohnungen. Auch fehlte eine verbindliche Angabe darüber, wie hoch die neue Miete sein sollte.
Unverbindlichkeit schafft Misstrauen
Auf dieser dünnen Datenbasis und ohne irgendeine rechtlich verbindliche Zusage, wollten die Mieter verständlicherweise keinem Abriss zustimmen. Auf den Mieterversammlungen weigerten sich die Vermieter zudem, auf Kündigungen zu verzichten. Der Verzicht wurde erst auf Druck der Bezirksversammlung erklärt, als die Bürgerinitiative genug Unterschriften für den Entscheid gesammelt hatte. So kann man Mieter und auch MhM nicht von einem Bebauungsplan überzeugen, der nur eine einzige Gewissheit geschaffen hätte: die Grundlage für den geplanten Abriss aller Wohnungen der Siedlung.
Wenig Respekt vor dem Bürgerentscheid
Nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses kommentieren CDU und GAL-Fraktion in Hamburg Nord, dass hier Anwohner gegen Bewohner gesiegt hätten. Zum anderen wird weiterhin behauptet, die Wulffsche Siedlung sei marode und könne nicht ordentlich saniert werden, Neubau sei die einzig richtige Alternative. Beide Behauptungen sind falsch. Denn die Mieter selbst leisteten Widerstand, nicht nur Anwohner. Die Bürgerinitiative setzt sich entgegen aller Behauptungen aus Bewohnern und Anwohnern zusammen. 400 Bewohner der 546 Wohnungen unterschrieben die Listen der Initiative zum Erhalt der Siedlung. Ein Mieterbeirat bildete sich auf einer schwach besuchten Informationsveranstaltung der Vermieter auf Vorschlag der Vermieter. Dieser Beirat befürwortete denn auch die vom Vermieter vertretene Neubauvariante inklusive Abriss. So entstand die Aufspaltung der Mieter in Befürworter und Gegner des Bebauungsplans.
Der Instandhaltungsgrad der Wohnungen ist gut, Teile der Siedlung wurden gerade erst modernisiert. Deswegen ist es einfach nicht richtig, zu behaupten, dass die Gebäude allesamt oder auch nur überwiegend marode seien. In den Beratungen der MhM-Mitglieder aus der Siedlung ging es nicht ein einziges Mal um Mängel!
Mangelnde Kompromissbereitschaft des Investors
Obwohl die Initiative einen Kompromissvorschlag unterbreitet hatte, der einen Teilabriss von Häusern in den Randlagen vorgesehen hätte, wurde nach dem Prinzip alles oder nichts von Seiten des Bezirks und des Vermieters verhandelt. Bleibt zu hoffen, dass aufgrund der Stimmungsmache gegen die Bürgerinitiative und gegen den Bürgerentscheid als einem wichtigen Instrument direkter Demokratie nicht die falschen Schlüsse gezogen werden. Weder sollte der Senat die Entscheidungsbefugnis in einem solchen Abstimmungsverfahren an sich ziehen, noch ist es nötig, Bürgerbegehren gesetzlich zu erschweren. Es sollte vielmehr Schule bei Politik und Investoren machen, eine frühzeitige und echte Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, insbesondere wenn eine Vielzahl von Wohnungen zum Abriss stehen. Ein transparenter, kompromissbereiter und verbindlicher Verhandlungswille aller Beteiligten kann und sollte das einzige sein, das Bürgerbegehren überflüssig macht.
Sylvia Sonnemann










