Klimaschutz darf kein Vorwand für die Beschneidung von Mieterrechten sein!, 19.5.2009
MhM setzt sich mit einem Offenen Brief an den IVD-Bundesverband für eine angemessenere Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter nach Modernisierung ein.
Mit der Behauptung, der Vermieter habe nichts von einer verbesserten Energiebilanz seines Gebäudes, sondern nur der Mieter, der dann Energie spare (Stichwort: Nutzer-Investor-Dilemma), setzt sich hingegen der IVD Immobilienverband Deutschland für eine Verschärfung des § 559 BGB ein. „Eine nur vordergründig einleuchtende Argumentation soll nicht für eine Verschärfung des Mietrechts zu Lasten der Mieter missbraucht werden“, so MHM-Geschäftsführerin Sylvia Sonnemann.
Modernisierungen und auch Energiesparmaßnahmen wie das Aufbringen einer Wärmedämmung zahlen die Mieter. Denn gemäß § 559 BGB (Mieterhöhung bei Modernisierung) können 11 % der Kosten für Wertverbesserungen vom Vermieter auf die Jahresmiete umgelegt werden – ohne Begrenzung eines Mietenspiegels, egal ob der Mieter wirklich Geld spart. Und das Ganze auch noch unbefristet!
In dem beigefügten Offenen Brief ist dargelegt, dass im Gegenteil die Mieter alles bezahlen, selbst wenn Sie keinen Cent sparen. Die Argumentation des IVD verdreht die Tatsachen. Es muss sich etwas ändern, aber eben nicht zu Lasten der Mieter. „Gerade im Wahljahr ist es wichtig, mit solchen Fehlargumentationen unter dem Deckmantel Klimaschutz aufzuräumen. Mieter wollen Klimaschutz, sollten diesen aber nicht allein bezahlen. Ein Vermieter verbessert schließlich die Bausubstanz und Ausstattung und damit den Wert seines Gebäudes“, stellt Sonnemann klar.










