Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Forderungen an die Hamburger Wohnungspolitik

Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. und von Mietern helfen Mietern Hamburger Mieterverein e. V. an die Hamburger Politik zum Thema „Armut und Wohnen in Hamburg“ im Rahmen der Kampagne „Fehlt-Ihnen-Etwas? Beratung kann helfen!"

Grundsatz

  • Wohnungspolitik muss die Verantwortung für die Wohnungsversorgung einkommensschwacher und benachteiligter Haushalte übernehmen und dabei mietpreisdämpfend wirken.
  • Wohnen darf nicht arm machen und Normal- und Geringverdiener an die Armutsgrenze drängen.

Ausgangslage

1990 gab es in Hamburg noch rund 265.000 Sozialwohnungen mit einer Mietpreisbindung. Heute existieren weniger als 119.000 Sozialwohnungen. Der soziale Wohnungsbau stagniert, die Mietpreisbindung wird kontinuierlich abgebaut. Bei 6.864 Wohnungen fiel am 31.12.2007 die Sozialbindung. Am 1. Januar 2009 entfällt diese für weitere 5.630 Wohnungen. Bis 2012 werden darüber hinaus 16.000 Wohnungen aus der Mietpreisbildung herausfallen. Die Wohnungsgesellschaften sind danach berechtigt, die Miete innerhalb von 3 Jahren um bis zu 20% zu erhöhen.

Hamburg baut nicht genug, vor allem werden zu wenig geförderte Mietwohnungen gebaut. 30.500 Wohnungen wurden in den letzten Jahren fertig gestellt; der Wohnungsbestand wuchs real in der Zeit nur um 24.000 Wohnungen auf 883.000. von 1.280 neuen Mietwohnungen in 2006 wurden nur ein Drittel öffentlich gefördert.

Während die Reallöhne zwischen 1996 und 2006 in Deutschland kontinuierlich gefallen sind, sind die durchschnittlichen Mietkosten in Hamburg allein zwischen 2003 und 2007 laut Mietenspiegel um 6,5 % nach oben geklettert. Zusätzlich ist seit dem Jahr 2000 die "zweite Miete" (Nebenkosten) um über 53% gestiegen. Weitere erhebliche Mietpreissteigerungen sind zu erwarten, nicht zuletzt durch die gewünschte energetische Modernisierung. Hamburg hat mittlerweile das höchste Mietpreisniveau Deutschlands.

Laut des Mikrozensus des statistischen Bundesamtes haben 31 % der 827.000 erwerbstätigen Hamburger/innen ein Nettoeinkommen von bis zu 1.100 Euro pro Monat. Eine Durchschnittsmiete in Hamburg für einen Einpersonenhaushalt (50-60 qm) inkl. Nebenkosten ohne Strom beträgt im frei-finanzierten Wohnungsmarkt rund 400-500 Euro pro Monat. Die Hamburger/innen geben durchschnittlich 36-45 % ihres Monatseinkommens fürs Wohnen aus. Für eine Wohnung mit Mietpreisbindung beträgt der Schnitt in Hamburg dagegen nur 31-37 %. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 25,5 %.

Vor diesem Hintergrund stellen die Hamburger Wohlfahrtsverbände und der Mieterverein Mieter helfen Mietern  die folgenden Forderungen auf:

Wohnungspolitik

Ein Gesamtkonzept der Stadt Hamburg

• zur langfristigen Wohnungsversorgung einkommensschwacher und benachteiligter Haushalte
• für eine soziale Mietenentwicklung

sollte im Rahmen einer sozialräumlich ausgleichenden Stadt(teil)entwicklung und unter Einbeziehung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Genossenschaften (z. B. SAGA und GWG) entwickelt werden.

Wohnungsneubau

Stärkere Förderung und Ausweitung des Mietwohnungsbaus durch geeignete und attraktive Förderprogramme. Die Wohnungsbauprogramme müssen so ausgerichtet werden, dass einkommensschwache und Haushalte mit Marktzugangsproblemen davon profitieren. SAGA/GWG müssen mehr miet- und belegungsgebundene Wohnungen für einkommensschwache und Haushalte mit Marktzugangsproblemen errichten.

Grundstücke für einen preisgünstigen Mietwohnungsneubau an soziale Investoren im gesamten Stadtgebiet, auch in den innenstadtnahen Wohngebieten, sind durch die Stadt bereit zu stellen.

Bestandssicherung

Behutsame Modernisierung der 50/60-er Jahre Wohnungsbauten durch abgestufte Modernisierungsprogramme sind zu entwickeln, um das Mietpreisniveau niedrig zu halten und damit zu vermeiden, dass Bewohner/innen verdrängt werden.

Die Neuvermietungsmieten im Bestand sollten sich bei SAGA/GWG und den Genossenschaften höchstens an der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne Neuvermietungsaufschlag orientieren.

In den letzten fünf Jahren wurden ca. 1.200 Wohnungen und Reihenhäuser von der SAGA an Selbstnutzer und Mieter verkauft. Der Verkauf von Mietwohnungen bei SAGA/GWG und damit die oftmalige Umwandlung in Eigentumswohnungen muss aufhören.

Forderung an den Gesetzgeber: Abschaffung des § 559 BGB – Mieterhöhung bei Modernisierung, d. h. Mieterhöhungen nach einer Modernisierung dürfen nur noch im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen.

Arbeitslosengeld II/Kosten der Unterkunft

Die zurzeit als angemessen erachteten Mieten orientieren sich für Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) an den Mittelwerten der
jeweiligen Baualtersklassen des veralteten Mietenspiegels 2005. Um sinnlose, neue Kostensenkungsaufforderungen zu vermeiden, müssen die Mieten zeitnah an den jeweils aktuellen Mietenspiegel angepasst werden.

Schnelle Umsetzung in der Praxis der vielfach für ALG II Empfänger vorteilhaften höchstrichterlichen Rechtssprechung zu § 22 SGB II (angemessenen Kosten der Unterkunft)

Wohnraum für besonders benachteiligte Gruppen

Insgesamt sind einkommensarme Haushalte auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt. Bei einer Reihe von Personengruppen verdichten sich darüber hinaus weitere Faktoren zu einer spezifischen Benachteiligung, die es Ihnen besonders schwer machen, angemessenen Wohnraum zu erhalten. Hierzu zählen: Familien mit mehreren Kindern, Jungerwachsene, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Haushalte mit Migrationshintergrund, Erwerbslose und Wohnungslose.
Das Hamburger Ambulantisierungsprojekt in der Behindertenhilfe (knapp 800 Menschen mit Behinderung sollen aus stationären in ambulante Wohnformen wechseln) könnte scheitern, weil nicht genügend angemessener Wohnraum zur Verfügung steht.
Viele Menschen aus diesen Gruppen können nur angemessen mit Wohnraum versorgt werden, wenn sie öffentlich unterstützt bzw. direkt zum Beispiel über die Nutzung von Belegungsbindungen mit Wohnraum versorgt werden.

„Es gibt Menschen mit vielfältigen Problemlagen, die zwar alleine leben können, aber stundenweise begleitende Unterstützung brauchen, um ein eigenständiges Leben auch dauerhaft zu meistern. Für sie sollen Hilfen entwickelt werden, die ihre Selbständigkeit nachhaltig sichern.“ Dieses sehr unterstützenswerte Vorhaben des Koalitionsvertrages, reagiert auf einen zu einem erheblichen Anteil nicht abgedeckten Bedarf nach wohnbegleitenden Hilfen, es sollte deshalb zügig und bedarfsgerecht umgesetzt werden.

Sicherung des Hilfesystems

Wie jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit hat, sich in steuerlichen Fragen von unabhängiger Seite fachkundig beraten zu lassen, brauchen Menschen, die sich in Notlagen befinden, fachkundige Beratung über ihre sozial- und mietrechtlichen Ansprüche. Die Soziale Beratung der Freien Wohlfahrtspflege aber auch die mietrechtliche Beratung von Mietervereinen wie „Mieter helfen Mietern“ sind Angebote für Ratsuchenden, Leistungsberechtigte und Antragstellende, die fachkompetent und niedrig-schwellig notwendige Informationen zur Verfügung stellen. Solche Beratungsangebote müssen erhalten und dürfen nicht von der Kürzung staatlicher Mittel getroffen werden.

Hamburg, den 30.09.2008

Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.
Mieter helfen Mietern Hamburger Mieterverein e. V.

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