Fachanweisung § 22 SGB II - Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft
Die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSGV) hat in ihrer Fachanweisung zu § 22 SBG II die Übernahme der Wohnkosten geregelt und Vorgaben für die angemessenen Kosten der Unterkunft erläutert. Wenn Sie auf diesen Link klicken, werden Sie zur Fachanweisung, zuletzt geändert am 10.11.2009, weitergeleitet.
Zur Ergänzung hat die BSGV weitere konkretisierende Vorgaben bzw. Arbeitshilfen zu folgenden, einzelnen Bereichen des § 22 SGB II erlassen:
- Heizungshilfen (für selbst zu beschaffende Heizbrennstoffe) v. 4.1.2006 mehr
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB II vom 1.11.2009 mehr
- Kosten für Warmwasseraufbereitung, zuletzt geändert am 29.4.2009 mehr
- Nebenkosten - Betriebskostenabrechnung des Vermieters vom 4.7.2006 mehr
- Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Genossenschaftsanteile v. 26.10.2005 mehr
- Úmzugskosten mehr
- Direktanweisung Kosten der Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie vom 1.7.2007 mehr
- Kosten der Unterkunft für Schüler, Studenten und Auszubildende, die Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten - § 22 Abs.7 SGB II. Stand 26.6.2009 mehr










