Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.
Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
Direkt zum Inhalt springen

Fachanweisung § 22 SGB II - Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft

Die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSGV) hat in ihrer Fachanweisung zu § 22 SBG II die Übernahme der Wohnkosten geregelt und Vorgaben für die angemessenen Kosten der Unterkunft erläutert. Wenn Sie auf diesen Link klicken, werden Sie zur Fachanweisung, zuletzt geändert am 8.3.2010, weitergeleitet.

Zur Ergänzung hat die BSGV weitere konkretisierende Fachanweisungen zu einzelnen Bereichen des § 22 SGB II erlassen:

  • Übernahme von Renovierungskosten als Kosten der Unterkunft  vom 1.9.2010 (Fachanweisung zu § 22 SGB II, Arbeitshilfe zu § 29 SGB XII)
  • Heizungshilfen (für selbst zu beschaffende Heizbrennstoffe) v. 4.1.2006 
  • Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB II vom 14.9.2011
  • Gewährung und Rückforderung von kommunalen Darlehen vom 14.9.2011
  • Kosten für Warmwasseraufbereitung, zuletzt geändert am 1.10.2009, für Altfälle bis 31.12.2010.  mehr
  • Nebenkosten - Betriebskostenabrechnung des Vermieters vom 4.7.2006 mehr
  • Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Genossenschaftsanteile v. 26.10.2005 
  • Úmzugskosten mehr
  • Direktanweisung Kosten der Unterkunft, Heizung und Haushaltsenergie vom 27.2.2009 mehr
  • Kosten der Unterkunft für Schüler, Studenten und Auszubildende, die Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld erhalten - § 22 Abs.7 SGB II. Stand 26.6.2009 mehr

 

Hinweis: Diese Website basiert auf XHTML. Sie benutzen eine ältere Browserversion, die das Layout dieser Website auf Basis von XHTML nicht darstellen kann. Wenn Sie die Website mit Layout sehen wollen, benutzen Sie bitte eine aktuelle Browserversion.