Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Prima Klima
Entwurf einer Hamburgischen Klimaschutzverordnung

von BUND Landesverband, STATTBAU Hamburg und Mieter helfen Mietern Hamburg

 Hamburg, Juli 2007

Zum Co2-Minimierungsprogramm der Verbände geht es hier

Anhang 1
Entwurf Hamburgische Klimaschutzverordnung


§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
( 1 ) Für die Bestimmung der Begriffe und Berechnungsverfahren ist die Energieeinsparverordnung des Bundes vom 16. November 2001 maßgeblich.
( 2 ) Unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen alle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg neu zu errichtenden Wohngebäude sowie der Wohngebäudebestand.

§ 2 Anforderungen an die Energieeffizienz neu zu errichtender Wohngebäude
( 1 ) Neu zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass folgende bautechnischen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bauteil U-Wert
  • Außenwände (ohne Fenster) und Decken, die beheizte Räume nach unten gegen die Außenluft abgrenzen 0,18 W/m²K
  • Dachflächen, die an beheizte Räume grenzen, Dachgeschossdecken zwischen beheizten und unbeheizten Räumen 0,15 W/m²K
  • Kellerdecken, Wände und Decken gegen unbeheizte Räume sowie Decken und Wände, die an das Erdreich grenzen 0,25 W/m²K
  • Fenster mit Wärmeschutzverglasung in Rahmen der Materialgruppe 1 nach DIN 4108 (außer PVC und Tropenholz) Ug: U-Wert der Verglasung 0,8 W/m²K

( 2 ) Auf Antrag kann von den Anforderungen nach § 2 Abs. 1 befreit werden, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würden.

§ 3 Anforderungen an die Energieeffizienz im Wohngebäudebestand
( 1 ) Durch geeignete Sanierungsmaßnahmen ist der Energieverbrauch im Wohngebäudebestand auf durchschnittlich 100 KWh/m²/a zu begrenzen. Dieser Wert ist innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung zu erreichen. Der Eigentümer hat einen geeigneten Nachweis über den Energieverbrauch zu führen.
( 2 ) Auf Antrag kann von den Anforderungen nach § 3 Abs 1 befreit werden, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würden.

§ 4 Bußgeldvorschriften
( 1 ) Ordnungswidrig handelt, wer die in den §§ 2 und 3 genannten Vorgaben vorsätzlich oder fahrlässig missachtet oder bei einer Gebäudesanierung den Vorgaben der Verordnung zuwiderhandelt.
( 2 ) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft. Maßgebender Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung dieser Verordnung ist für Maßnahmen nach § 2 und 3 das Datum des Bauantrags.


Anlage 2 :
Standards für die Hamburgische Bausubstanz
STATTBAU HAMBURG, Juni 2007

1. Wärmedämmung und Winddichtigkeit
Ein guter Wärmeschutz ist eine Grundvoraussetzung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowohl im Neubau wie auch im Bestand. Neubauten sollten generell den KfW-60 Standard einhalten und für Altbauten sollte der jetzige Mindeststandard der EnEV für Neubauten gelten. Mit einer vernünftigen Wärmedämmung geht immer auch eine winddichte Ausführung einher.

2. Kontrollierte Lüftung
Der Wärmeschutz bietet darüber hinaus auch noch die Gewähr, dass durch entsprechende Maßnahmen nicht nur der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann sondern auch die Wohnqualität deutlich gesteigert werden kann. In Häusern mit einer kontrollierten Lüftung ist die Gefahr von Schimmelpilzbildung nahezu ausgeschlossen, die Luftqualität ist deutlich besser als bei Fensterlüftung und gerade in innerstädtischen Bereichen ist damit auch eine deutlich geringere Lärmbelästigung zu erwarten.
Die wichtigsten Punkte, die eingehalten werden müssen:

3. Moderne Haustechnik
Der technische Fortschritt kann helfen, den Energieverbrauch zu optimieren und die Klimaauswirkungen zu verringern.

   Optimierte Heizungsanlage und Ergänzung mit thermischen Solaranlagen
Eine gute Wärmedämmung führt zu einem deutlich geringeren Heizwärmebedarf. Die Warmwasserbereitung wird zum wesentlichen Wärmeverbraucher. Eine technische einfache, relativ günstige und langfristig fast wartungsfrei nutzbare Technik ist die thermische Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung. Je mehr Wärme die Sonne liefert, um so weniger muss zugeheizt werden.

   Kontrollierter Wohnungszu- und –ablüftung mit Wärmerückgewinnung
Die kontrollierte Lüftung ist schon im Interesse der Schimmelvermeidung ein Muss. Wird auch die Zuluft kontrolliert bietet sich eine Wärmerückgewinnung an. Mit der Wärme der abfließenden Luft wird über Wärmetauscher die zuströmende Luft nach Bedarf vorgewärmt.

  Erdwärme nutzen
An geeigneten Standorten lohnt sich ggf. eine Erwärmung der Zuluft durch Erdwärme. Die Zuluftrohre werden durch die wärmeren Schichten des Bodens geführt und vorgewärmt. Möglicherweise ist auch eine Wärmepumpe sinnvoll, um die vorhandene Erdwärme zur Erwärmung von Wasser zu nutzen.

  Fernwärme nutzen
Das Grundprinzip der Fernwärme ist eigentlich nicht abzulehnen. Die Abwärme aus Stromerzeugungsanlagen oder anderer Verbrennungsanlagen wird zum Heizen genutzt. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Fernwärmekraftwerke “vernünftige” Arbeit verrichten und nach besten Energie- und Umweltstandards betrieben werden, sollte diese Energieform genutzt werden.

  Dezentrale Kraftwärmekopplung (BHKW)
Sinnvoller und in der Funktionsweise ähnlich der Fernwärme sind Blockheizkraftwerke mit einem Nahwärmenetz. Hier kann optimal Wärme für ein kleineres Wohngebiet erzeugt und über ein Nahwärmenetz mit geringem Energieverlust verteilt werden. So ganz nebenbei wird auch noch Strom erzeugt, der direkt verbraucht bzw. ins Stromnetz eingespeist werden kann. Tatsächlich wird heutzutage der Strom erzeugt und nebenbei fällt die Wärme an.

  Umweltfreundliche Energieträger
CO2-neutrale und emmissionsarme Ernergieträger müssen eingesetzt werden. Allerdings trügt der Schein häufig: So nützt es z.B. wenig, CO2-neutrales Pflanzenöl zu benutzen, wenn es vorher mit dem Tankschiff um die halbe Welt transportiert werden musste (Palmöl) oder wenn durch Monokulturen lebenswichtige Anbauflächen zweckentfremdet werden. Dennoch ist es nach dem Ausstieg aus der Urantechnik das Gebot der Stunde, weg vom Öl und weg von der Kohle zu kommen. Überall, wo es möglich ist, sollte insbesondere auch dezentral Sonne, Wind, Erdwärme und CO2-neutrale Ernergien genutzt werden.

4. Der Mix macht´s – Gesamtbilanz aufstellen
Was hinten rauskommt ist entscheidend. Das Maß der Dinge ist zurzeit der Primärenergieverbrauch pro Jahr und qm Nutzfläche. Am Anfang steht immer die Analyse. Je nach Standort und Planungsmöglichkeiten (beim Neubau) oder nach den bestehenden Gebäudeverhältnissen (Altbau) muss die Planung vorgenommen und optimiert werden. Die beste Solaranlage nützt nichts, wenn sie verschattet ist. Manchmal ist sogar weniger mehr, wenn z.B. nur mit enormen finanziellen und energetischen Aufwand ein Ziel erreicht wird und die Energieeinsparung in keinem vernünftigen Verhältnis dazu steht.

5. Umweltgerechte Baustoffe
Alle Baustoffe, die weit transportiert werden müssen oder bei deren Herstellung unverhältnismäßig viel Ernergie verbraucht wird, sollten vermieden werden.

6. Sparsamer Umgang mit Flächen
Die Erschließung von Bauland auf der “grünen Wiese” muss vermieden werden. Eine Verdichtung im innerstädtischen Raum oder das Recyceln von Flächen muss Vorrang haben.




 

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