Gasstreit
Sieg für E.ON Hanse Kunden
Das Landgericht Hamburg hat am 27.10.2009 entschieden, dass eine von E.ON Hanse verwandte Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Vier Jahre dauerte der Prozess, den 52 Kundinnen und Kunden mit Hilfe der Verbraucherzentrale Hamburg führten.
Die Verbraucher hatten sich gegen die – erheblichen – Preissteigerungen gewandt, die E.ON Hanse seit Oktober 2004 vorgenommen hatte. Grundlage der Preiserhöhung war ein Passus in den Gaslieferungsverträgen, wonach der Energieversorger berechtigt sein sollte, seine Preise der „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ anzupassen.
Wegen Unklarheit hat das Landgericht Hamburg nun die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Eine Bezugnahme auf die „Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ lässt offen, auf welche konkreten Daten und Bezugsgrößen die Preisänderung gestützt werden soll. E.ON Hanse habe sich auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt, die Gastarife ohne vertraglich festgelegte Voraussetzungen und Grenzen zu erhöhen und umgekehrt eigentlich veranlasste Preisreduzierungen nicht vorzunehmen.
MhM begrüßt das vom Landgericht Hamburg deutlich formulierte Gebot einer transparenten Preisgestaltung der Energieversorger. Erfreulich ist, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das einen Tag später erlassen wurde, ebenfalls willkürliche Preisgestaltungen von Energieversorgern einschränkt: Eine Preisanpassungsklausel eines bremischen Energieversorgers wurde mit der Begründung für unwirksam erklärt, dass nur Preiserhöhungen und keine Preissenkungen tariflich vorgesehen waren.
Der Kunde ist nicht König
Auch wenn das Urteil des Landgerichts Hamburg unmittelbar nur zwischen den Klägern und Klägerinnen und E.ON Hanse Wirkung entfaltet, ist es mittelbar auch für alle anderen Kunden von Bedeutung. Verbraucher, die die im gerichtlichen Verfahren beanstandeten Preiserhöhungen seit 2004 nicht gezahlt haben, werden die Erhöhungen auch nicht mehr zahlen müssen. Verbraucher, die unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt haben, werden die zu viel gezahlten Beträge zurückforden können, sofern das Urteil rechtskräftig wird.
E.ON Hanse will seine Niederlage nicht akzeptieren und hat Berufung gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt. Darüber hinaus werden immer mehr Gaskunden aus Hamburg und dem Hamburger Umland, die die Zahlung wegen Preiserhöhungen nicht gezahlt haben, verklagt. Die Verbraucherzentrale Hamburg spricht von einem Krieg mit den Kunden.
Keine neuen Verträge unterschreiben!
Neben der Klagewelle bietet E.ON Hanse sämtlichen Kunden mit dem Tarif ‚KlassikGas‘ einen neuen Vertrag an. MhM rät davon ab, einen neuen Vertrag mit E.ON Hanse zu unterschreiben. Der Gasversorger versucht so, seine als unwirksam beurteilte Preisanpassungsklausel loszuwerden. Gegen Preissteigerungen sollte auch weiterhin Widerspruch eingelegt und die die Preiserhöhungen nicht oder nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden. Auch gegen Preissenkungen sollte Widerspruch eingelegt werden, denn es ist ungeklärt, ob die Senkungen ausreichend sind.
Sabine Weis










