Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Gasstreit

Sieg für E.ON Hanse Kunden

Das Landgericht Hamburg hat am 27.10.2009 entschieden, dass eine von E.ON Hanse verwandte Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Vier Jahre dauerte der Prozess, den 52 Kundinnen und Kunden mit Hilfe der Verbraucherzentrale Hamburg führten.

Die Verbraucher hatten sich gegen die – erheblichen – Preissteige­rungen gewandt, die E.ON Hanse seit Oktober 2004 vorgenommen hatte. Grundlage der Preiser­hö­hung war ein Passus in den Gaslie­fe­rungs­verträgen, wonach der Energiever­sorger berechtigt sein sollte, seine Preise der „Preisentwicklung auf dem Wärme­markt“ anzupassen.
Wegen Unklarheit hat das Landgericht Hamburg nun die Preisan­passungsklausel für unwirksam erklärt. Eine Bezugnahme auf die „Preisentwicklung auf dem Wärme­markt“ lässt offen, auf welche konkreten Daten und Bezugsgrößen die Preisän­de­rung gestützt werden soll. E.ON Hanse habe sich auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt, die Gastarife ohne vertraglich festgelegte Vorausset­zungen und Grenzen zu erhöhen und umgekehrt eigentlich veranlasste Preisreduzierungen nicht vorzunehmen.
MhM begrüßt das vom Landgericht Ham­burg deutlich formulierte Gebot einer trans­parenten Preisgestaltung der Ener­gie­versorger. Erfreulich ist, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das einen Tag später erlassen wurde, ebenfalls willkürliche Preisgestal­tun­gen von Energieversor­gern einschränkt: Eine Preisanpassungs­klausel eines bremischen Energieversor­gers wurde mit der Be­grün­dung für un­wirk­sam erklärt, dass nur Preiserhöhun­gen und keine Preissenkungen tariflich vorgesehen waren.

Der Kunde ist nicht König

Auch wenn das Urteil des Landgerichts Hamburg unmittelbar nur zwischen den Klägern und Klägerinnen und E.ON Hanse Wirkung entfaltet, ist es mittelbar auch für alle anderen Kunden von Be­deu­tung. Verbraucher, die die im gerichtlichen Ver­fahren beanstandeten Preiserhöhungen seit 2004 nicht gezahlt haben, werden die Erhöhungen auch nicht mehr zahlen müssen. Verbraucher, die unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt haben, werden die zu viel gezahlten Beträge zurückforden können, sofern das Urteil rechtskräftig wird.
E.ON Hanse will seine Niederlage nicht akzeptieren und hat Beru­fung gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt. Darüber hinaus werden immer mehr Gaskunden aus Hamburg und dem Hambur­ger Um­land, die die Zahlung wegen Preiserhöhun­gen nicht gezahlt haben, verklagt. Die Ver­braucherzentrale Hamburg spricht von einem Krieg mit den Kunden.

Keine neuen Verträge unterschreiben!

Neben der Klagewelle bietet E.ON Hanse sämtlichen Kunden mit dem Tarif ‚KlassikGas‘ einen neuen Vertrag an. MhM rät davon ab, einen neuen Vertrag mit E.ON Hanse zu unterschreiben. Der Gasversor­ger versucht so, seine als unwirksam beurteilte Preisanpassungsklausel loszuwerden. Gegen Preissteigerungen sollte auch weiterhin Widerspruch eingelegt und die die Preiserhöhungen nicht oder nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden. Auch gegen Preissenkungen sollte Widerspruch eingelegt werden, denn es ist ungeklärt, ob die Senkungen ausreichend sind.

Sabine Weis

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