Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

Mieter Helfen Mietern Hamburger Mieterverein e.V.

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Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel. 040 - 43 13 94-0
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Das Co2 - Minimierungsprogramm für den Wohnungsbestand und den Wohnungsneubau in Hamburg

BUND, Landesverband Hamburg
Mieter helfen Mietern, Hamburger Mieterverein e.V.
und STATTBAU, Hamburg

1. Vorwort
Die Situation in Hamburg ist bislang äußerst unbefriedigend. Der CO2-Ausstoß in der Hansestadt liegt über dem Durchschnitt der deutschen Bundesländer, Hamburg ist weit entfernt von einer Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz. Es ist daher unverzichtbar, dass Hamburg ein vorbildliches Klimaschutzprogramm erarbeitet, klare Klimaschutzziele definiert und umsetzt und so einen eigenen Beitrag zur Verringerung des Klimawandels leistet.
Der BUND Hamburg,Mieter helfen Mietern und STATTBAU Hamburg schlagen für den Bereich des Wohnungsneubaus und der Sanierung des Gebäudebestandes einige effiziente, ehrgeizige und Arbeitsplätze schaffende Instrumente vor, mit denen der Klimaschutz in Hamburg einen entscheidenden Schritt vorankommen wird. Wichtige Vorschläge liegen in der Entscheidungskompetenz der Landesregierung und können sofort umgesetzt werden. Weitere Vorschläge berühren Kompetenzen des Bundes und müssten durch den Hamburger Senat in den Bundesrat eingebracht werden. Wir rufen Senat und Bürgerschaft auf, gerade vor dem Hintergrund des Leitbildes Wachsende Stadt und dem Gebot der Nachhaltigkeit diese Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen.

2. Das Ziel ist klar definiert
Hamburg muss bis 2020 40 Prozent und bis 2050 80 Prozent CO2 einsparen. Wir reden über CO2-Reduktion in Wohnungen, Häusern und im Wohnungsneubau, und wir reden über die nahe Zukunft. Denn wir wissen, je länger die Fristen in Programmen gestreckt werden, desto leichter fällt es allen Beteiligten, sich auf Fernziele zu verständigen, um dann die aktuell notwendigen Einzelschritte zu vernachlässigen.
In Hamburg gibt es mehr als 800.000 Wohnungen. Der größte Teil dieses Wohnungsbestandes sind Mietwohnungen. Durchschnittliche Hamburger Wohnungen verheizen drei Mal so viel Energie wie notwendig. Beim jetzigen Sanierungstempo wären erst im nächsten Jahrhundert die letzten Wohnungen saniert. Für sämtliche bestehenden Gebäude müssen energetische Mindeststandards, verbunden mit einem ehrgeizigen Zeitplan, eingeführt werden.
Im Schnitt werden in unserer Stadt jährlich nur 4.000 Wohnungen neu gebaut; für diese Neubauten müssen neue Wege in der Wärmedämmung und der CO2-freien Energiebereitstellung gegangen werden. Moderne Energiesparhäuser brauchen kaum noch zusätzliche Heizenergie. Bereits heute gibt es keinen Grund, mit einem schlechteren Energiestandard zu bauen. Städtische Fördermittel oder Grundstücke sollen nur noch an klimafreundliche Neubauprojekte vergeben werden. In allen neuen Bebauungsplänen sollen höchste Energiestandards festgesetzt werden. In die neu zu beschließende Klimaverordnung muss der Zwang zur energetischen Optimierung des Wohnungsbestandes aufgenommen werden.
Den Klimawandel kann nur aufhalten, wer schnell handelt. Unser Sofortprogramm "Prima Klima" beschreibt deshalb in seinem Forderungsteil einen 5-Jahresplan - die Jahre 2007-2012. Klimaschutzmaßnahmen müssen für öffentliche und private Wohnungsbauunternehmen, Privatvermieter, Genossenschaften und Bauinvestoren zur Pflichtaufgabe werden. Hamburg ist wohlhabend und kann als Modellregion eine aktive Rolle im globalen Klimaschutz spielen. Ehrgeizige, klimafreundliche Sanierungen kosten viel. Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2006 sind die durchschnittlichen Betriebskosten um 20 %, die Heizkosten sogar um 50 % gestiegen. Auch die Nettokaltmieten sind in den Zeiten eines knappen Hamburger Wohnungsmarktes stärker gestiegen als die Inflationsrate. Wenn die jetzt anstehenden, erheblichen Sanierungsinvestitionen auf die Mieter abgewälzt würden, droht die Mietenentwicklung zu explodieren. Es kommt deshalb darauf an, dass öffentliche Förderprogramme Hamburgs und des Bundes Investitionen in den Klimaschutz maßgeblich finanzieren.
Durch Sanierung im Wohnungsbestand und durch einen möglichst hohen Energiesparstandard bei Neubauten (z.B. Passivhaus) lässt sich die auf den Wohnungssektor entfallende notwendige CO2-Minimierung souverän erreichen. Der Rest der Minimierungsschritte entfällt auf die Bereiche Energieerzeugung, Verkehr und Energieeffizienz. Ein ehrgeiziges CO2-Programm im Wohnungssektor verträgt sich allerdings nicht mit ökologischer Nachlässigkeit und Fahrlässigkeit in anderen für den Klimaschutz wichtigen Bereichen. Wir wehren uns deshalb dagegen, dass der Vattenfall Konzern unter dem Deckmantel des Klimaschutzes sein Atomkraftwerk Brunsbüttel länger als bisher vorgesehen laufen lassen will. Wir wehren uns auch gegen die geplante Errichtung eines neuen 1.640 Megawatt Kohlekraftwerks in Moorburg. Ein Kohlekraftwerk präjudiziert die CO2-Bilanz für ein halbes Jahrhundert. Das Kohlekraftwerk Moorburg würde den gegenwärtigen Hamburger CO2-Ausstoß um ein Drittel steigern. Auch wenn die Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten mit Risiken behaftet ist, plädieren wir dafür, in Moorburg ein kleineres und relativ klimafreundlicheres Gaskraftwerk (GuD) zu bauen und weitere Alternativen zu prüfen.

3. Energetische Sanierung von Altbauten verstärkt fördern
85 Prozent des Hamburgischen Wohnungsbestandes wurde vor 1977 und somit vor der Wärmeschutzverordnung gebaut. Wir schätzen, dass rund zwei Drittel des Hamburgischen Wohnungsbestandes nicht oder nur unzureichend gedämmt und saniert sind. Betrachtet man die Entwicklung der Energiekosten, wird allein durch einen Blick auf den Ölpreis klar, dass sich die Kostenspirale immer weiter nach oben schraubt. Durch energetische Sanierung insbesondere durch Wärmedämmung, Heiz- und Klimatechnik, aber auch durch Mess-, Steuer- und Regeltechnik werden CO2-Emissionen ebenso wie Heizkosten gesenkt. Im Bauhandwerk werden Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen. Das ökologische und ökonomische Potenzial der energetischen Sanierung von Altbauten im privaten und öffentlichen Bereich muss daher in Hamburg verstärkt gefördert werden.
Das Programm Arbeit und Klimaschutz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, dass sich an Eigenheimbesitzer und Gewerbebetriebe richtet, verbindet bereits in praxisnaher Weise die Aspekte der energetischen Gebäudesanierung und der Schaffung bzw. des Erhalts von Arbeitsplätzen. Eine nahezu komplette Sanierung des oben genannten Wohnungsbestandes würde unter den gegenwärtigen Bedingungen allerdings mehr als 100 Jahre dauern.
Als ordnungspolitischen Rahmen schlagen wir deshalb eine Klimaschutzverordnung vor, die für alle Bestandshäuser ehrgeizige, aber technisch und ökonomisch darstellbare Standards für den Energiebedarf vorgibt. Wir schlagen vor, schon für 2007 das verfügbare Fördervolumen des Programms Arbeit und Klimaschutz (Wärmeschutz im Gebäudebestand) zu verdoppeln und in den Jahren ab 2008 zu verfünffachen. Die stadteigene Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) fordert seit 2005 den Bereich der Mietwohnungen mit ca. 11 Mio. Euro pro Jahr. Dieses Fördervolumen ist ab 2008 ebenfalls zu verdoppeln.. Nur mit diesem Maßnahmen ist es zu schaffen, in einem Zeitrahmen von deutlich weniger als einer Generation (25 bis 30 Jahre) den kompletten Altbaubestand zu sanieren. Willkommener Nebeneffekt: Erfahrungen aus den laufenden Programmen zeigen, dass für 1 Million Euro Fördersumme rund 5 Millionen Euro Gesamtinvestitionen im Baugewerbe und im Bereich der Umwelttechnik induziert werden.

4. Energiepass – nur ein zaghafter Anfang
Das Zustandekommen der neuen Energieeinsparverordnung ähnelt dem Treiben auf einem Verschiebebahnhof. Schreibt die der EU-Richtlinie ” Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden” die Einführung eines Energiepasses ab 2006 vor, rang die Bundesregierung noch bis Ende April 2007 um die Inhalte; Hauptstreitpunkt war: soll eine Bedarfs- oder eine Verbrauchsermittlung für bestehende Gebäude vorgeschrieben werden? Die Einführung zum 1. Januar 2008 wurde jetzt vom Bundesrat am 8.6.2007 ”nach hinten empfohlen” und zwar je nach Baualter des Hauses auf Mitte 2008 oder gar den 1. Januar 2009. Auch dort, wo eine Bedarfsberechnung auch für bestehende Gebäude vorgeschrieben wird, schob der Bundesrat die Frist nochmals um 10 Monate auf den 1. Oktober 2008. Diesem Vorschlag ist das Bundeskabinett am 27.6.2007 gefolgt.
Nur Neubauten und kleinere vor November 1977 errichtete Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen müssen einen Energiepass auf der Grundlage des Energiebedarfes vorlegen. Bei den anderen Gebäuden hat der Eigentümer die Wahl und kann sich auch auf einen “billigen” Energiepass beschränken, der den Verbrauch des Hauses nachweist. Die Ermittlung des Verbrauchs (drei Abrechnungsjahre genügen) ist nicht besonders aussagekräftig. Wer ein Auto kauft, möchte objektive Verbrauchswerte kennen und nicht erst in Erfahrung bringen, ob der niedrige Verbrauch einem Fahrer geschuldet ist, der stets gemütlich auf der Landstraße kutschierte. Wenn in einem Haus Menschen wohnen, die selten zuhause sind und sehr sparsam sind, kann der Energiepass über eine dennoch möglicherweise schlechte Wärmedämmung hinwegtäuschen.
Der Energiepass sollte also auf dem objektiven Wärmebedarf beruhen – dem Bedarfspass. Nur so zeigt sich der bauliche Zustand und der Vermieter wird motiviert, Energiesparmaßnahmen zu ergreifen.
Auch wenn in Berlin ein “verwässerter” Energiepass beschlossen wurde, hat Hamburg Instrumentarien, den Bedarfspass in der Stadt durchzusetzen. Denn der Senat kann die SAGA/GWG auf die Verwendung dieses Bedarfs-Energiepasses verpflichten und die Gewährung Hamburgischer Fördermittel könnte an die Verwendung dieses Energiepasses gebunden werden. “Fragen Sie nach dem Bedarfspass!” So lautet unserer Empfehlung an Kauf- und Mietinteressenten.

5. Was kann der Mieter zur CO2 - Minderung beitragen?
Dem Mieter sind in Sachen Klimaschutz am Mietobjekt bislang die Hände gebunden, da ohne vorherige Zustimmung durch den Vermieter keinerlei Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden dürfen. Andererseits stehen dem Mieter keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter zu, wenn dieser sich nicht um den energetischen Zustand des Gebäudes und der Heizung schert. Nur wenn in der Wohnung keine angemessenen Temperaturen – je nach Raum 20-23°C in Raummitte - erreicht werden, besteht ein Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Diese reine Betrachtung der Temperaturen ist unzureichend.
Ein im Zweifelsfall einklagbarer Anspruch des Mieters auf Wärmedämmung oder den Einbau einer effizienten Heizung ist daher ein neuer und wichtiger Ansatz. Dieser Ansatz kann aus Sicht von BUND, MIETER HELFEN MIETERN und STATTBAU mit der Festlegung eines maximalen Energieverbrauchs im Altbaubestand umgesetzt werden (siehe Anlage).
Im Übrigen sollte die Wärmeeffizienz von Wohnungen als Kriterium in den Mietenspiegel eingehen.

6. Die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter
muss neu geregelt werden In keinem öffentlichen Beitrag und in keiner Talkshow zum Thema fehlt der Hinweis, dass es ungerecht sei, wenn der Vermieter die Kosten einer Wärmedämmung trage, der Mieter aber den Vorteil durch die Energieeinsparung habe. Selbst das Umweltbundesamt fordert in seinem Klimaschutzpapier vom 5. Mai 2007 ”ein die Hemmnisse für die energetische Modernisierung auflösendes Mietrecht.” Diese Aussagen sind allesamt falsch bzw. nicht zu begründen.
Führt ein Vermieter bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung durch, kann er 11 % der entstehenden Kosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Konnte er die Maßnahmen also aus Eigenmitteln oder zu einem günstigeren Zinssatz finanzieren als elf Prozent, fördert er nicht nur den Wert seiner Immobilie, sondern macht zusätzlich einen finanziellen Gewinn, von den Einsparungen wegen der ersparten Fassadensanierung ganz zu schweigen.
Wärmedämmverbundsysteme kosten sehr viel Geld. 11 % der aufgewendeten Kosten können zu eklatante Mietsteigerungen führen. Eine Mieterhöhung von z.B. 100,00 Euro und mehr bei einer 70 m² großen Wohnung ist keine Seltenheit. Was der Mieter hierbei spart, bleibt für die Wirksamkeit der Mieterhöhung nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichthofes außer Betracht.
Die Mietrechtsreform hat es versäumt, den unkalkulierbaren Kostensteigerungen nach Modernisierung einen Riegel vorzuschieben. Modernisierungen sind Wertsteigerungen der Immobile. Bezahlen sollen diese aber die Mieter. Die Regelung des § 559 BGB setzt den Mieter nicht vorhersehbaren Mieterhöhungen aus. Mit § 558 BGB – der Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete - hat der Vermieter bereits eine Anpassungsmöglichkeit erhalten, bei der auch die Modernisierungen Berücksichtigung finden.
Hier ist dringender Nachbesserungsbedarf. Nach der Einführung des Energiepasses erscheint es ohne weiteres zumutbar, die Energieeinsparung für die Mieter zu berechnen und im zweiten Schritt ein angemessenes Verhältnis von Einsparung und Mieterhöhung festzulegen. Diese könnte sodann als wertsteigernd im Rahmen einer Erhöhung nach § 558 BGB Berücksichtigung finden. § 559 BGB muss gestrichen werden. Zumindest muss die Mieterhöhung auf die Einsparung der Energiekosten begrenzt werden oder aber der Prozentsatz muss von elf Prozent deutlich abgesenkt werden!

7. Energiesparendes Bauen: funktioniert
Es funktioniert und kann flächendeckend als Standard durchgesetzt werden
Neubauten erreichen nach dem geltenden bundesweiten Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV) einen spezifischen Jahres-Heizwärmebedarf von ca. 70 kWh/m²/a. Städte wie beispielsweise Wien realisieren in ihren Neubauvorhaben bereits 50 kWh/m²/a, die Passivhausbauweise kommt auf 15 kWh/m²/a und weniger (zum Vergleich: Altbaubestand im Schnitt 220 kWh/m²/a). Mit einer energetisch optimierten Bauweise und einer konsequenten Einbindung der Solarthermie in die Gebäudetechnik ist für den Neubaubereich also deutlich mehr für den Klimaschutz zu erreichen, als es derzeit die EnEV vorgibt. Im Rahmen des Senatsprogramms Wachsende Stadt wird mit einer Einwohnerzahl von bis zu 1,84 Millionen für das Jahr 2020 operiert. Dies bedeutet laut dem Entwurf für das Räumliche Leitbild zwischen 75.000 und 90.000 neue Wohnungen in Hamburg, entsprechend hoch wäre das Einsparpotenzial und der Beitrag für den Klimaschutz. Als ordnungspolitischen Rahmen schlagen wir eine Klimaschutzverordnung vor, die für alle Neubauten ehrgeizige, aber technisch und ökonomisch darstellbare Standards für den Energiebedarf vorgibt.
Die Förderprogramme der Hamburger Wohnungsbaukreditanstalt stellen bereits jetzt Anforderungen für Neubauten, die deutlich über die Vorschriften der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Diese Förderprogramme sind aufgrund der neuen Vorgaben einer Hamburger Klimaschutzverordnung entsprechend weiterzuentwickeln.
Für die Stadtentwicklung in Hamburg ist das Ziel aufzunehmen, dass die Hälfte aller Neubauten dem Passivhausstandard entspricht. Bei der politisch derzeit für notwendig erachteten Neubaurate würden so allein in Hamburg jährlich über 2.500 – 3.000 Wohneinheiten mit Passivhaus-Standard neu entstehen.
Für Neubauvorhaben, die konsequent auf das Passivhaus setzen, zeigt sich zudem, dass das Argument höherer Baukosten nur bedingt trägt. Die Baukosten liegen bei einem Passivhaus im Vergleich zum Standard der Energieeinsparverordnung für ein Einfamilienhaus ca. 100 Euro/m² höher, im Bereich des Geschosswohnungsbaus bei ca. 200 Euro/m². Die Einsparung beim Passivhausstandard beträgt bereits bei heutigen Energiepreisen rund 3 Euro/m² im Jahr.

8. Gründung einer Beratungs- und Informationsstelle für energetisches Bauen ist erforderlich

Beim Bauen geht es immer um hohe und langfristige Investitionsentscheidungen. Alle Fehler, die beim Bauen gemacht werden, haben Auswirkungen auf eine sehr lange Zeit, beschäftigen Bewohner/-innen und Eigentümer/-innen von Gebäuden dauerhaft negativ und belasten das Klima. Außerdem baut kein Investor ein zweites Energiesparhaus, wenn er mit dem ersten Ärger hatte.
Unabhängige Informationen und Beratung muss allen Bauwilligen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür brauchen wir eine Beratungs- und Informationsstelle, die

  • Evaluationen durchführt,
  • Erfahrungsberichte bereit hält,
  • technische Entwicklungen beobachtet und auswertet,
  • Kosten beobachtet,
  • Fördermöglichkeiten aufzeigt,
  • Beratung erteilt und
  • Zertifizierungen durchführt

Mit der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) und der ZEBAU e.V. gibt es bereits zwei Institutionen, die von der Stadt eingerichtet worden sind. Die WK fördert jedes Jahr den Bau und die Sanierung von rd. 3.000 Wohnungen und die ZEBAU zertifiziert Passivhäuser und führt Forschungen und Seminare zum energetischen bauen durch. In beiden Institutionen wird seit Jahren Wissen gesammelt, welches aber nicht umfänglich zur Verfügung gestellt wird. Die ZEBAU muss ohne staatliche Gelder auskommen und ist auf Auftraggeber und Sponsoren angewiesen, die WK ist staatlich finanziert, sieht die allgemeine Beratung aber nicht als ihre Aufgabe an. Hier gehen wertvolle Informationen verloren.
Eine Bündelung des Wissens in einer Beratungs- und Informationsstelle für energetisches Bauen und deren gesicherte Finanzierung ist dringend erforderlich.

9. Was SAGA/GWG zum Klimaschutz beitragen könnte und wer sie daran hindert
Die SAGA/GWG verfügt in ihrem Bestand von 135.000 Wohnungen über einen riesigen Bestand an nichtsanierten oder nur teilsanierten Objekten. In den letzten zehn Jahren wurden nach Senatsangaben immerhin 65.000 SAGA/GWG-Wohnungen mit modernen Fassaden-Wärmedämmsystemen ausgestattet; in einer nicht genannten, aber deutlich geringeren Zahl von Wohnungen wurde durch den Einbau von Brennwertkessel-Heizanlagen zusätzlich die CO2-Bilanz verbessert. (Fassadendämmung führt direkt zur Erhöhung der Miete, der Ersatz von Heizungen nicht.). Das bisherige Sanierungstempo der SAGA/GWG droht nun ins Stocken zu geraten. Grund: Der Senat entzieht dem Wohnungskonzern jährlich mehr als 60 Millionen Euro. Dieses Geld wird der SAGA Kasse entnommen für den Scheinankauf der GWG - einer reinen Luftbuchungsnummer - deren Folgen nun auch klimapolitisch negativ wirksam werden können. Denn statt die SAGA Kasse zu plündern, muss der Senat dem Wohnungsunternehmen für ein forciertes CO2- Minderungsprogramm zusätzliche, notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Diese Förderung sollte eine Mietpreisbindung auslösen.
Wir fordern, dass für sämtliche SAGA/GWG-Immobilien der bedarfsorientierte Energiepass eingeführt wird. Das städtische Unternehmen unterliegt der politischen Steuerung des Senats; es kann Vorreiter bei der energetischen Sanierung des gesamten Hamburger Wohnungsbestandes werden. Umfang und Tempo des SAGA/GWG-Sanierungsprogramms ist so etwas wie ein Barometer, dass die Ernsthaftigkeit des Senat in der Klimapolitik ausdrückt.

10. Änderung der Förderpolitik von Stadt, WK, BSU und KfW
Die Förderpolitik der genannten Institutionen und Organisationen muss geändert werden, um den Klimanotwendigkeiten gerecht zu werden.
Die Förderungen im Energiesparbereich des Mietwohnungsbaus der BSU greifen in der Regel Bundesprogramme der KfW auf und subventionieren diese nochmals zusätzlich. Bei diesen Programmen werden KfW-60, KfW-40 und Passivhausstandard als Kategorien eingeführt und unterschiedlich subventioniert.
Problematisch hierbei sind zwei Faktoren:

  • die maximale Höhe des Förderdarlehens beträgt 50.000 € pro Wohnung. Das bedeutet, dass der Bau von großen Wohnungen erheblich geringer gefördert wird, als von kleinen Wohnungen. Das ist insbesondere im Hinblick auf Familienförderungspolitik ein falscher Ansatz.
  • Die Einteilung in feste Kategorien ist insofern ungünstig, da jedes Gebäude Besonderheiten hinsichtlich Sonneneinstrahlung, Energieversorgungsinfrastruktur, Grundwasserstand und des Wohnungskonzeptes aufweist. Aus diesen Umständen resultiert, dass eine Optimierung hinsichtlich Energiesparstandard und technischem und wirtschaftlichem Aufwand konzipiert werden muss. Dieser führt dann zu einem Ergebnis, welches möglicherweise knapp oberhalb der nächsten Kategorie liegt und diese nur erreicht, wenn ein außergewöhnlicher Aufwand betrieben wird (der ggf. dann wieder Klima schädigende Auswirkungen hat).

Eine Lösung wäre, jede Unterschreitung des Primärenergiebedarfes unter den KfW-60 Standard (als Vorgabe des Mindeststandard bei Wohnungsbau definieren) pro KWh pro m² Nutzfläche mit einem pauschalen Betrag von 10,00 € pro m² Nutzfläche subventioniert wird.
Zusätzlich sollten besondere Maßnahmen wie Wärmerückgewinnung, thermische Solaranlagen, BHKW, geothermische Wärmeanlagen und sonstige Pilotanlagen gefördert werden, um mehr Erfahrungen für den täglichen Gebrauch sammeln zu können. Diese geförderten Anlagen müssen von der fördernden Stelle (am Besten einer Kompetenzstelle für Energie) evaluiert werden und die Ergebnisse für alle Interessierten veröffentlicht werden. Aus den Auswertungen müssen dann regelmäßig Anpassungen für die Förderung vorgenommen werden, um eine optimal und zielgerichtete Förderung zu garantieren.
Im Gebäudebestand ist die Förderung bereits ähnlich gestaltet, wie für den Wohnungsneubau gefordert. Hier sollten allerdings deutliche Erhöhungen vorgenommen werden und darauf geachtet werden, dass Mieterhöhungen nicht über tatsächlichen Einsparungen der Mieter/-innen hinausgehen.

11. Klimapolitische Zielsetzungen als Kriterium bei Vergabe von Grundstücken
Neben der Wohnraumförderungspolitik sollte die Stadt auch bei der Grundstücksvergabepolitik klimapolitische Zielsetzungen verfolgen. In engem Zusammenspiel zwischen Bauleitplanung und Grundstückspolitik sind in Bezug auf Neubauten oder Neubaugebiete große CO2-Einsparpotenziale vorhanden, die konsequent ausgenutzt werden sollten. So wäre es z.B. im Rahmen der Wohnungsbauoffensive 2006, in welcher der Senat versucht hat, möglichst viele Grundstücke an Bauherren zu günstigen Preisen zu veräußern, die sich bereit erklärten, familienfreundliche Mietwohnungen zu bauen, möglich gewesen, auch klimapolitische Zielsetzungen zu verfolgen, z.B. den KfW-40 Haus Standard als Bauweise verbindlich zu verankern.
Vor allem ist es wichtig, klimapolitische Zielsetzungen auch bei städtischen Grundstücksverkäufen an Investoren, die Eigentumswohnungen bauen und verkaufen, zu verankern. Diese kümmern sich in der Regel wenig um energieoptimierte Bauweisen, da sie nur an dem Verkauf ihrer Immobilien interessiert sind und weniger an geringen Energieverbrauchen in der Nutzungsphase der Gebäude.

12. Ein TÜV für Heizungsanlagen muss her
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist den Ländern auch die Möglichkeit gegeben worden, Vollzugsverordnungen zu erlassen, die u.a. die Aufgabe haben können, die Heizungsanlagen regelmäßig zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung nach der EnEV geht es dann auch um die Optimierung der Anlagentechnik mit dem Ziel, alle Vorschriften der EnEV einzuhalten und ggf. bei Mängeln auch Sanktion zu verhängen. Nach Aussagen der Schornsteinfeger besteht hier ein erhebliches Einsparpotenzial, da den Betreibern vieler Heizungsanlagen die Bestimmungen der EnEV nicht bekannt sind und sie die Möglichkeiten, auch bestehende Anlagen durch energiesparende technische Nachrüstungen (Thermostatventile, Schaltuhren, Brennerregelungen, Wärmedämmung von Rohrleitungen, etc) zu verbessern, nicht kennen. Durch die Einführung einer Vollzugsverordnung würden die Schornsteinfeger die Anlagen regelmäßig überprüfen; ein TÜV für Heizungen würde die Energieeffizienz der Anlagen erheblich verbessern.

13. Solarthermische Nutzung verankern
Auch wenn die Sonneneinstrahlung in Hamburg etwa 20 % unter den günstigsten Standorten in Deutschland liegt, kann die Solarthermie in absehbarer Zeit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz darstellen. In Hamburg gibt es allein im Gebäudebestand eine Dachfläche von 14-20 Mio. m², die sich für die Installation von Solarthermieanlagen eignen. Das entspricht einem technischen Potenzial von 7-10 TWh/a (Vergleichbar mit der Energieproduktion des AKW Krümmel im Jahr 2005).
Würden z.B. Dachflächen an private Investoren zur Installation von Solaranlagen vermietet werden, käme weiteres Geld in die Kassen der Hauseigentümer. Die Nebenkostenbelastung für Mieter könnte durch die geringeren Energiekosten gesenkt werden.
Wir fordern die Stadt auf, in zukünftigen Bebauungsplänen die Nutzung der Solarthermie vorzuschreiben, wie dies bereits in einigen Bebauungsplänen – etwa Altstadt/Hafencity – vorgesehen ist. Zukünftig sind die Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung durch solarthermische Anlagen zu versorgen, die mindestens 40 % des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarf decken. Weiterhin ist es möglich, die solarthermische Nutzung ebenfalls über städtebauliche Verträge für Neubauprojekte festzuschreiben.

14. Fazit
Klimaschutz kostet Geld, perfekter Klimaschutz sogar viel Geld. Unterlassener oder verspäteter Klimaschutz wird allerdings deutlich teurer.
Der BUND Hamburg, MIETER HELFEN MIETERN und STATTBAU sehen für die Umsetzung der notwendigen CO2-Einsparung in Hamburg vor allem großes Potenzial in der energetischen Altbausanierung und im Wohnungsneubau. Hier kann Hamburg auch bundesweit wichtige Akzente setzen.
Klimaschutz darf allerdings nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mietern ausgetragen werden. Die Realität zehntausender Mieter Hamburgs bestätigt, dass die Einsparung von Nebenkosten deutlich geringer ausfällt als die durch eine Sanierung begründete Mieterhöhung. Daher muss das von BUND Hamburg, Mieter helfen Mietern und STATTBAU geforderte CO2-Sanierungsprogramm weitgehend mietenneutral umgesetzt werden.
Konkrete Vorschläge für ordnungspolitische Vorgaben und für eine deutliche Ausweitung der Förderprogramme liegen auf dem Tisch – Senat und Bürgerschaft sind nun gefordert.

Wenn Sie den Entwurf der Verbände für eine Hamburgische Klimaschutzverordnung kennen lernen wollen, klicken Sie bitte hier
Hamburg,den 4.7.2007


 

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