Aus der Nebenkosten-Beratungspraxis
Achim Woens, MhM-Experte in Sachen Heiz- und Betriebskosten, berichtet aus der Praxis.
Heizkosten: Keine periodenfremden Energiekosten
Eine Mieterin aus Othmarschen kommt mit einer im Vergleich zu den Vorperioden extrem hohen Heizkostenabrechnung in die Beratung. Die Nachzahlung beträgt ganze 882 €. Der Verbrauch der gesamten Energiemenge für das Haus ist um 85 Prozent gegenüber dem Vorjahr weit stärker angestiegen als es selbst das besonders kalte Jahr 2010 erwarten ließ. Nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes war das Jahr 2010 etwa 20 Prozent kälter als 2009. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde die im Haus verbrauchte Energiemenge mit jährlich 89 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) angesetzt. Für ein in 1964 gebautes Haus ein unwahrscheinlich niedriger Verbrauch. In der Abrechnung 2010 wurde wiederum mit 302 kWh/m² ein viel zu hoher Verbrauch veranschlagt. Normal wäre ein Verbrauch von durchschnittlich etwa 180 kWh/m². Damit bestand der Verdacht, dass 2010 Energie abgerechnet wurde, die in den Vorjahren verheizt wurde. Das ist rechtlich nicht zulässig. Die Prüfung der Gasrechnungen für die Jahre 2008 bis 2010 ergab dann auch, dass der Vermieter die Hauptgasuhr lange nicht abgelesen hatte. Der Energieversorger hatte mangels abgelesenen Verbrauchs auf der Basis der sehr warmen Periode 2007 die Kosten für 2008 und 2009 geschätzt. Ende 2010 war dann bei einer Ablesung des Energieversorgers festgestellt worden, dass der Verbrauch viel höher war. Zusammen mit der Hausgemeinschaft errechnete der MhM-Berater einen Jahresverbrauch auf der Basis der vom Deutschen Wetterdienst ermittelten Witterungsverhältnisse nach Gradtagen. Die Hausverwaltung ließ auf dieser Basis eine neue Heizkostenabrechnung erstellen. Die Nachzahlungsbeträge wurden daraufhin um durchschnittlich 650 € pro Mieter reduziert.
Vattenfall erhöht um 7 Prozent: Zeit zum Wechseln
Schon wieder lässt der Stromriese Vattenfall mitteilen, dass die Preise um 7 Prozent steigen werden. Einen Hamburger Durchschnittshaushalt wird das mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 40 € m Jahr belasten. Die Begründung, dass die Beschaffungskosten, die staatlichen Gebühren und der Personalaufwand gestiegen ist, wird bei der mangelnden Transparenz des Konzerns kaum zu überprüfen sein. Wenn es denn überhaupt einen Weg gibt, die Großen des Strommarktes unter Druck zu setzen, dann ist es der Wechsel zu einem anderen Anbieter. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass der Anbieterwechsel zukünftig nur noch höchstens drei Wochen dauern darf. Eine nervige Begleiterscheinung auf dem Weg zum neuen Stromanbieter entfällt damit. Den passenden Anbieter, nach Möglichkeit mit Ökostrom, finden Mieter über das Internetportal Verivox. Weitere Fragen dazu kann die Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen der Energieberatung beantworten. www.vz-hh.de
Wasserkosten: Gebührensplitting
Die Rechnungen von Hamburg Wasser werden zukünftig anders aussehen. Der darin enthaltene Anteil für die Sielgebühren wird gesplittet sein in den Anteil Schmutzwasser, der wie bisher in das Abwassernetz geleitet wurde und einen neuen Anteil Regenwasser, der nicht auf natürlichem Weg dem Grundwasser zugeführt wird. Dabei wird die Größe des Grundstücks und der Grad der Versiegelung berücksichtigt. Mieter, deren Wohnung in einem Haus auf einem großen Grundstück liegt, zahlen tendenziell ein wenig mehr. Ist das Grundstück zum Beispiel stark durch Stellplatzflächen versiegelt, kann dieser Anteil noch höher ausfallen. Ob der in der Neuerung enthaltene umweltpolitische Gedanke dazu führt, dass der Versiegelungsgrad zurückgeht, wird sich allerdings erst sehr langfristig zeigen.
Winterdienst: Hotline der Stadtreinigung
Die kalte Jahreszeit ist da und die letzten Jahre gaben einen Hinweis darauf, dass es auch in Hamburg mal einen richtigen Winter geben kann. Da es nicht immer ganz einfach ist, die Verantwortung für den Winterdienst der unterschiedlichen Flächen zu bestimmen, hat die Umweltbehörde Hamburg dazu ein Faltblatt an alle Hamburg Haushalte verteilt. Darin finden sich Hinweise, wie und wann der Winterdienst zu leisten ist. Unter der Winterdienst-Hotline Telefon 2576 – 1313 informiert die Stadtreinigung über den Winterdienst und zu gesetzlichen Regelungen. Die Räumpflicht trifft übrigens in erster Linie die Haus- bzw. Wohnungseigentümer. Es sei denn, mietvertraglich ist diese Pflicht auf den (i.d.R. Erdgeschoss-) Mieter abgewälzt. Zum Thema empfiehlt sich auch die Lektüre des MhM Winter-Spezials ‚Schnee und Eis‘, abrufbar unter www.mhmhamburg.de .










